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KG, 08.09.2005 - 12 U 193/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Kündigung des Mietverhältnisses auf Grund von Sachmängeln; Unzumutbarkeit einer Vertragsfortsetzung bei erheblicher Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache durch Mangel; Verschmutzung des gesamten Abzugssystems als Sachmangel; Beanstandungen ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Geringfügige Mängel oder bloße Beanstandungen des Schornsteinfegers kein Kündigungsgrund für Mieter
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 531 Abs. 2 Nr. 3 § 546a
Zustellung einer außerordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses an die bisherige Wohnung eines in Strafhaft befindlichen Zustellungsempfängers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.08.2004 - 32 O 55/04
- KG, 08.09.2005 - 12 U 193/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01
Mängel des Mietobjekts bei Unterschreiten der im Mietvertrag vereinbarten Fläche
Auszug aus KG, 08.09.2005 - 12 U 193/04
Eine Vertragsfortsetzung ist nämlich nur dann unzumutbar, wenn der Mangel den Gebrauch der Mietsache erheblich beeinträchtigt (…vgl. Palandt-Weidenkaff, BGB, 64. Auflage, § 543 Rdnr. 19; BGH NJW 2005, 2152).